Das Tarif-Tor aufgestoßen
8. Mai 2017. Für die Beschäftigten an deutschen Theatern wird es ab Oktober 2017 Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben geben. Über die für Gastverträge geltenden Tarif-Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt. So schreiben es die Beteiligten heute in verschiedenen Presseaussendungen.
Mindestgage für's Gastieren und Probieren
Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbessert. Anders als nach der gegenwärtigen Regelung können nun Beschäftigungsmonate aus zwei Spielzeiten zusammengerechnet werden, um die nötige Anspruchs-Voraussetzung von neun Monaten Beschäftigungszeit an derselben Bühne zu erfüllen. Bisher mussten diese neun Monate Beschäftigung in einer Spielzeit erbracht werden, um eine Zuwendung zu erhalten.
Schließlich konnten sich die Tarifparteien auf eine Regelung verständigen, die künftig Rechtssicherheit für Befristungen von auf der Basis des Tarifvertrags NV Bühne abgeschlossenen Arbeitsverträgen schafft. Hierbei geht es insbesondere um Krankheits- und Elternzeitvertretungen.
Allen diesen Vereinbarungen müssen die Gremien der Tarifparteien noch zustimmen.
GDBA freut sich
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) zeigt sich hoch erfreut über die erzielten Vergütungsregelungen. Damit, so GDBA-Vorsteher Jörg Löwer in einer Presseaussendung, würden Mindestbedingungen erstmals nicht nur wie bisher für festangestellte Beschäftigte gelten, sondern auch "für produktionsbezogen engagierte Künstlerinnen und Künstler. Der "erzielte Abschluss", so Löwer weiter, stoße "ein Tor auf". Er regele einen Bereich, der "angesichts der insgesamt steigenden Zahl von Gastverträgen in den letzten Jahren immer wichtiger geworden" sei. ist. "Bei Gagen für Gastverträge gab es bisher keine Grenze nach unten. Dieser unhaltbare Zustand wird nun beendet." Die "teilweise zu beobachtende Willkür von Theaterleitungen" habe damit "hoffentlich ein Ende".
(GDBA / Deutscher Bühnenverein / jnm)
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